Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Website wurde mittels einer Selbstbeurteilung über das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool geprüft. Die Überprüfung fand zuletzt am 21. Juni 2022 statt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0/2.1 teilweise vereinbar. Die entsprechenden Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 3 Abs.1-4 und 4 BGG sowie in dem § 12d BGG.

Begründung

Die Überprüfung der Website erfolgt kontinuierlich über Stichproben, welche die Konformität für einzelne Seiten nachweist. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen könnten derzeit jedoch Einzelfälle – ohne grundsätzliche Anerkennung einer damit verbundenen Rechtspflicht seitens des TalentKolleg Ruhr – vorliegen, welche den Webauftritt des TalentKolleg Ruhr zurzeit noch nicht vollständig barrierefrei ausgestaltet.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Es kann vorkommen, dass Informationen nur als Grafiken und noch nicht alternativ als beschreibender Text vorliegen.
  • Es ist nicht auszuschließen, dass Teile der Navigation nicht barrierefrei wahrzunehmen oder zu bedienen sind.
  • Es ist möglich, dass Fotos nicht mit einem alternativen Text (ALT-Attribut) versehen sind.
  • Für Links und verlinkte PDF-Dokumente kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu vermindern und zu beheben.

Feedback und Kontaktangaben

Das TalentKolleg Ruhr arbeitet stets daran, potenzielle und noch bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls

  • Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen
  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind,
  • oder Inhalte, die unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
  • oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,

wenden Sie sich an:

TalentKolleg Ruhr der Westfälischen Hochschule
Viktor-Reuter-Str. 33
44623 Herne

Telefon: +49 (0) 2323 98777 15
E-Mail: talentkollegruhr@get-your-addresses-elsewhere.w-hs.de

Anfragen via E-Mail werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier: https://www.w-hs.de/service/impressum/datenschutzerklaerung/

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW zugeordnet.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@get-your-addresses-elsewhere.mags.nrw.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 855-3451